Happy Liquids

Mit über 600 verschiedenen Produkten bei nachgewiesener Qualität der Zutaten erfüllt Happy Liquid die hohen Anforderungen an ein exzellent schmeckendes und sicheres eLiquid. Happy Liquid setzt neue Maßstäbe durch strenge Qualitätsprüfungen der Zutaten und Verwendung von EDV gestützter Produktionsdokumentation. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage von Happy Liquids (https://www.happy-liquid.com) auf der Seite zur Qualität.

  • Wir führen Happy-Liquids in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, in vier verschiedenen Nikotinstärken und zwei Größen.
  • Die Basiskomponenten der Happy-Liquids werden in Deutschland bezogen.
  • Für diese Rohstoffe stehen alle Analysenzertifikate zur Verfügung und garantieren höchste Qualität.
  • Happy-Liquids werden maschinell abgefüllt. Modernste Technologien aus der Pharmaindustrie garantieren optimalen Schutz vor Verunreinigungen, sowie eine präzise Füllmenge.
  • Alle Zutaten werden auf Identität und Reinheit überprüft, bevor diese für die Herstellung von Happy-Liquids verwendet werden.
  • Die verwendeten Aromen werden von westeuropäischen Lieferanten bezogen und sind nach Aromenverordnung
    (EG) Nr. 1334/2008 zugelassen und für die Verwendung in Zubereitungen auch bei Erhitzen freigegeben.
  • Die Happy Liquid Aromen werden unter Aufsicht eines Arztes und eines Apothekers auf die toxikologische und physiologische Verträglichkeit vor deren Verwendung geprüft.
  • Es werden ausschließlich Aromen verwendet, die kein Diacetyl- und keine verwandten Di- oder Triketone enthalten.
  • Aromen mit bekannter Schädlichkeit / Toxizität bei Inhalation kommen nicht zur Anwendung.
  • Computergestüzte Abfüllung garantiert präzise Füllmengen.
  • Ein eigens entwickeltes EDV-System protokolliert jeden Herstellungsschritt und unterstützt das Qualitätsmangementsystem in der Produktion.
  • Jedes Produkt ist mit Verfallsdatum und Chargennummer gekennzeichnet, damit sind alle Herstellungsschritte für jedes einzelne Liquid nachvollziehbar.
  • Geschmacklich, Dampfentwicklung und Flash betreffend … bilden Sie sich selbst ein Urteil,
    denn der Gaumen dampft ja bekanntlich mit. Lesen Sie auch die Rezensionen der jeweiligen Liquids in den bekannten Foren... (mehr dazu unter Dampfertreff Rezensionen oder e-zigarettenclub.com).
  • Die vollständige Kennzeichnung auf der Primärverpackung, sowie das mitgelieferte Zertifikat ist eine Selbstverständlichkeit bei Happy Liquids.
  • Die Verpackung ist kindergesichert.
  • Alle Komponenten werden unter höchsten Qualitätsmaßstäben gemischt, kontrolliert und für den Konsum freigegeben.
  • Die Aromenmischungen sind auf die Kundenwünsche abgestimmt und garantieren Ihnen ein außerordentliches Geschmackserlebnis.


Sicherheitsmerkmale:

  • Scanbarer EAN Code auf jeder Packung
  • Unverwischbares PE-Etikett (flüssigkeits- und schmutzabweisend, keine Flecken mehr auf dem Etikett)
  • Originalitätsring (Schutz vor Manipulationen)
  • Analysenzertifikat eines deutschen Labors
  • Tastbares Gefahrstoffzeichen im Deckel (Dreieck)
  • Elektronisches Herstellungsprotokoll (abrufbar unter lot.happy-liquid.com)
  • Zellbiologisches Gutachten, TÜV-ANALYSE und Gutachten zur TÜV-ANALYSE
  • Dünner Tropfer für einfache Tankbefüllung
  • Farbkodierung der Nikotinstärken
  • Kindersicherung

Damit setzt Happy-Liquid neue Maßstäbe für die Produktsicherheit bei Liquids für elektronische Zigaretten.
Die voll-elektronische Protokollierung aller Herstellungsschritte garantiert absolute Nachvollziehbarkeit und
den vollständigen Ausschluss von Fehlabfüllungen.

Die verwendete Software wurde nach Pharma-Standard speziell für die eLiquid Herstellung entwickelt.
Sind Sie Hersteller und haben Interesse an der Software, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Happy-Liquid hat die neuen eLiquid Flaschen in einem Münchner Labor auf Freisetzung von
Weichmachern testen lassen und stellt das Analysenzertifikat hierfür zum Download bereit.
Alle Komponenten der neuen Flaschen (Flasche, Deckel und Tropfeinsatz) entsprechen dem
Artikel 12 Verordnung (EU) Nr. 10/2011 i.a.F. sowie der Bedarfsgegenständeverordnung.

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